Doppelter Kunstraub: Der Dieb­stahl des gold­enen Nests von Thorsten Gold­berg und die Igno­ranz im Umgang mit diesem Fall
Martin Henatsch

Die Liste der Berichter­stat­tungen in den Medien ist lang, der Fall hoch promi­nent: „Der Schatz“, „Die Polizei war gewarnt – und die Täter agierten blitzschnell“, „Gestohlenes Goldnest. Besorgten sich die Diebe ihr Tatwerkzeug bei der Feuer­wehr?“, „Es ist 80.000 Euro wert! Gold-Nest aus Berliner Grund­schule geklaut“, „Warum es vielle­icht keine gute Idee ist, in einer Berliner Grund­schule Gold auszustellen“ – um nur einige der mark­tschreierischen Schlagzeilen des Medi­ene­chos auf ein außergewöhn­liches Kunst­werk und sein beson­deres Schicksal zu zitieren [1]. Wie nur selten ein Kunst­werk beschäftigt das ‚Goldene Nest’ von Thorsten Gold­berg die Berliner Öffentlichkeit.

Leider jedoch gilt diese ungewöhn­liche Wertschätzung weniger dem Kunst­werk selbst, das der Berliner Künstler für die Fuchs­berg-Grund­schule im Berliner Bezirk Marzahn-Hellers­dorf geschaffen hatte, sondern vor allem dem spek­takulären Raub dieser außergewöhn­lichen Arbeit. Und so werden wir doppelt bestohlen: einmal infolge des krim­inellen Aktes in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2019, in der das Goldnest mittels profes­sioneller Mittel gestohlen wurde; und ein zweites Mal, letztlich viel nach­haltiger, verur­sacht durch die dadurch ausgelöste Reak­tion der poli­tis­chen wie medi­alen Öffentlichkeit. Damit steht nun deut­lich mehr, als nur der Verlust eines einzelnen Kunst­werkes auf dem Spiel: der sich darin wider­spiegelnde Wertekanon, mit dem wir Kunst und deren demokratis­cher Legit­imierung entge­gen­treten. Allge­meiner gesprochen: der Stel­len­wert von Kultur in unserer Gesellschaft. Wie in einem Bren­n­glas werden nun die Fragen nach unserer Haltung zu diesen Werten in der Reak­tion auf den Raub des Gold­bergschen ‚Nests’ im poli­tis­chen wie medi­alen Raum aufge­worfen, als ob dies Teil der konzeptuellen Strategie des Künstlers gewesen wäre. Denn es sind tatsäch­lich genau jene Fragen, die dem ‚Gold­enen Nest‘ von Thorsten Gold­berg von vorne­herein eingeschrieben waren, wenn auch ohne jene skan­dal­isierenden und kunst­fernen Übertrei­bungen, die Werk und Künstler nun über sich ergehen lassen mussten.

Das im Rahmen eines ‚Geladenen Kunst am Bau-Wettbe­werbs‘ entstandene ‚Goldene Nest‘ des Berliner Künstlers wurde mit höch­ster krim­ineller Energie aus einem als Teil des Kunst­werks konzip­ierten und eigens hierfür entwor­fenen gläsernen Tresor in der Fuchs­berg-Grund­schule geraubt. Das aus gold­enen Ästen beste­hende Nest hatte einen Mate­ri­al­wert von 30.000 €. Daher wurde es tech­nisch in einer Weise gesichert wie weltweit nur wenige Preziosen und über­traf damit beispiel­weise sogar die Schutzvorkehrungen der zuvor aus dem Bode-Museum geraubten ‚Big Maple Leaf-Münze‘. Dennoch wurde unter profes­sionellem Einsatz von schw­erem (zuvor extra aus dem Spezialbe­stand der Feuer­wehr gestohlenen) Gerät und bei zeit­gleich offen­sichtlichem Versagen der Sicher­heits­di­enste ein Großteil der filigranen zu einem Nest versponnenen gold­enen Äste geraubt. Diese wurden danach vermut­lich unmit­telbar eingeschmolzen, verkauft und in bares Geld verwan­delt. Um es an dieser Stelle schon einmal unmissver­ständlich herauszustellen: All dies ist weder dem Kunst­werk noch dem Künstler anzulasten.

Doch, als wäre die krim­inelle Tat des Raubes an sich nicht schon eine sehr trau­rige Geschichte, die eigentliche Tragödie des Falles ‚Gold­enes Nest‘ sollte erst folgen: durch die Reak­tionen der Medien, der Stadt Berlin und ihrer verant­wortlichen Behörden. Anstatt die Schuld bei den Sicher­heits­di­en­sten zu suchen oder sich über das Ausmaß der hierin sichtbar werdenden Verro­hung zu beklagen, geraten nun der Künstler sowie die auswäh­lenden Jurymit­gliedern in den Fokus der Vorwürfe. Man unter­stellt ihnen beispiel­sweise, unver­ant­wortlich und verschwen­derisch gehan­delt zu haben, da man mit einem so wertvollen Edel­metall die Diebe erst ange­lockt habe [2]. Heißt dies, dass z. B. nur Kirchen, Schlösser oder exklu­sive Repräsen­ta­tion­s­ge­bäude das zweifel­hafte Priv­ileg genießen sollten, ihre Werte durch entsprechende Kost­barkeiten symbol­isieren zu dürfen, während einer Schule in Marzahn-Hellers­dorf dieses Recht abzus­prechen ist? Dies, obwohl das hier einge­setzte Gold eben nicht der Festi­gung post­feu­daler oder klerikaler Herrschaft­sansprüche dient? Soll etwas so wertvolles wie Gold also nur exklu­siv­eren Orten vorbe­halten bleiben und als skulp­turales Bild für eines der wertvoll­sten Güter unserer Gesellschaft – der schulis­chen Bildung als Grun­drecht für alle Bürger dieses Landes – keine Berech­ti­gung haben?

Das nun am 12.07.2021 gesprochene Gericht­surteil des Jugend­schöf­fen­gerichts Tier­garten führt die Folge der stattge­fun­denen Geringschätzungen gegenüber der künst­lerischen Arbeit leider fort: Es fordert für den Verlust durch Dieb­stahl einen Wert­er­satz von 30.000 €, eine Summe, die in etwa dem Gegen­wert des im Kunst­werk verwen­deten Goldes, nicht aber dem künst­lerischen Wert des Werkes und dessen Produk­tion­skosten in Höhe von etwa 80.000 € entspricht, also für eine Wieder­her­stel­lung bzw. Neupro­duk­tion keineswegs ausre­ichen würde. Man stelle sich an dieser Stelle nur einmal vor, der Raubzug hätte einem Bild von Picasso gegolten – würde das Gericht­surteil dann als Wert­er­satz auch lediglich den Gegen­wert für die verwen­dete Mate­ri­alien, Lein­wand, Ölfarbe etc. ange­setzt haben?

Es ist diese, sich wie ein roter Faden durch die öffentlichen Reak­tionen ziehende demüti­gende Nich­tach­tung gegenüber einem außergewöhn­lichen Kunst­werk, die den eigentlichen Verlust beim Raub des Goldnestes darstellt. Dass mit dem ‚Goldnest’ von Thorsten Gold­berg jedoch ein einzi­gar­tiges und hochkarätiges Symbol entwendet wurde, das für den wertvoll­sten Schatz steht, den unsere Gesellschaft über­haupt besitzt – die Zukunft unserer Kinder und deren Bildungschancen –, scheint in der Diskus­sion der für die Arbeit verant­wortlichen wie medi­alen Öffentlichkeit unterzugehen.

Anlass für die Erstel­lung der künst­lerischen Arbeit war der Bau einer neuen nach langen Jahren der Wartezeit in Marzahn-Hellers­dorf drin­gend benötigten gut ausges­tat­teten Grund­schule. Die in diesem Schul­neubau mit seiner modernen Ausstat­tung zum Ausdruck kommende Wertschätzung gegenüber den Kindern eines Bezirkes, der sonst eher als vernach­läs­sigt gilt, sollte mit einem beson­deren Kunst­werk bild­haft unter­strichen werden: Der in einem Wettbe­werb im Jahr 2014 ausgewählte künst­lerische Entwurf sollte Anlass für berechtigten Stolz der Schüler_innen wie Ausgangspunkt für zahllose iden­titätss­tif­tende Geschichten sein: „Wir sind etwas Beson­deres! Wir sind etwas wert!“.

Thorsten Gold­berg ist es mit seinem ‚Gold­enen Nest‘ in wunder­bare Weise gelungen, diese Anforderungen umzusetzen, indem er der baulichen wie finanziellen Investi­tion in die Kinder dieses Bezirks ein künst­lerisch vielschichtiges Bild entge­genge­setzt hat, ohne in ober­fläch­liche Senti­men­tal­ität zu verfallen. Die gold­enen Äste seines Nestes können einer­seits als strahlendes Symbol für den gesellschaftlichen Wert einer solchen Schule verstanden werden, in der die Schüler_innen wie kleine Vögel im Nest flügge werden können; ander­er­seits aber auch finanztech­nisch als geld­w­erte Anlage, die es in sich hat – für einen Bedarf nämlich, der nach den Regeln des Künstlers erst in der Zukunft eingelöst werden darf. Der Gold-Schatz könnte gemäß einem vom Künstler aufge­set­zten und als Teil des Kunst­werkes zu begreifenden Vertragswerk nach 14 Jahren von der Schule verkauft und der dabei erzielte Erlös für andere schulische Zwecke einge­setzt werden. Einzige Voraus­set­zung hierfür: Gemäß des zum Werk gehörenden und einzuhal­tenden Vertrages müssen sich Politik, Schule und Eltern­schaft mehrheitlich und in einem demokratis­chen Verhand­lung­sprozess darüber verständigen, ob die Skulptur verkauft wird oder nicht; Diese vom Künstler selbst eröffnete Entschei­dungs­frei­heit ermöglicht es, über ein Jahrzehnt später die künst­lerische Gültigkeit der Arbeit und deren öffentlichen Wert zu bestätigen oder in Frage zu stellen. Der Künstler eröffnet also die Möglichkeit des legalen Einschmelzens und Kapi­tal­isierens seiner eigenen Arbeit – ein Prozess, der nun auf unheil­volle Weise und zuun­gun­sten der Schule vorweggenommen wurde. Doch über diese für das Werk so entschei­dende inhaltliche Dimen­sion und die deswegen keines­falls austauschbare Beschaf­fen­heit aus Gold hört man trotz erhe­blichen Medi­ene­chos wenig.

Es mag deshalb kaum über­raschen, dass eine längst über­fäl­lige Entschädi­gung des Künstlers oder zumin­dest ein Angebot, seine Arbeit zu ersetzen bislang nicht vorliegt – ein Umstand, der sich beinahe wie die vorzeitige Erfül­lung einer pessimistis­chen im Kunst­werk enthal­tenen Prophezeiung (vertragliche Möglichkeit zur Selb­stzer­störung der Arbeit) liest. Denn, klare unter­stützende State­ments der Politik oder ein zu erwartendes deut­liches Beken­ntnis zu dem Kunst­werk wie zu dem Künstler: über­wiegend Fehlanzeige. Und dies ist der eigentliche Skandal. Statt das ‚Goldene Nest‘ als alarmierenden Indikator unseres Umgangs mit zeit­genös­sis­cher Kunst wie unseres Anspruches auf Bildungs­gerechtigkeit zu begreifen und sich mit aller Kraft gegen die im Umgang damit deut­lich werdenden kulturz­er­set­zenden Tendenzen zu stemmen, wird Gold­bergs Werk auf den Wert einer materiellen Geldan­lage reduziert. Schlimmer noch, dem Künstler wird fahrläs­siger Umgang mit dem Gold vorge­worfen und die von ihm gezielt einge­setzte Mate­ri­al­ität als inhaltlich essen­tieller Bestandteil des Werkes von offizieller Seite negiert: So wird der zuständige Stad­trat öffentlich mit dem Satz zitiert, es sei besser „künftig auf Kunst­werke aus purem Gold zu verzichten. ‚Das Mate­rial weckt wohl eher krim­inelle Energien.’“[3]

Auch hier könnte man jenen „Vandal­ismus von Oben“ iden­ti­fizieren, den Benjamin H. D. Buchloh bereits 1989 in seinem gleich­namigen Aufsatz für den Auf- und Abbau der monu­men­talen Plastik ‚Tilted Arc‘ (1981-89) von Richard Serra in New York diag­nos­tiziert und der seitdem als ständige Bedro­hung von Kunst im öffentlichen Raum auszu­machen ist. Mit Buchloh muss man sich nun auch in Berlin fragen, welche Gültigkeit einer künst­lerischen Kate­gorie, von der aufgrund ihrer beson­deren Bedin­gungen sowohl öffentliche Sicht­barkeit als auch Einmis­chung in öffentliche Belange zu erwarten ist, noch zuerkannt wird, wenn diese zugleich einer „Zerstörungswut“ der „Herrschenden“ ausge­setzt ist, selbst wenn diese die Arbeit zunächst in Auftrag gegeben haben. [4]

Para­dox­er­weise scheint die Kunst im öffentlichen Raum nun genau dort unter beson­derem Recht­fer­ti­gungs­druck zu geraten, wo sie tref­f­genau Soll­bruch­stellen unserer Gesellschaft in den Blick nimmt. Welchen Wert messen wir Kunst bei, welche Aufgaben, welche Orte gestehen wir ihr zu? Darf Gold in seiner symbol­is­chen Aussagekraft auch zur Ausze­ich­nung einer Schule herange­zogen werden? Zeichnet es nicht gerade außergewöhn­liche Kunst­werke im öffentlichen Raum aus, dass sie in der Lage sind, solche Debatten außer­halb exklu­siver Kunst-Reser­vate auszulösen und damit auf die Grundw­erte öffentlichen Miteinan­ders zu verweisen? Wo bleibt der Schwur auf dieses Potential?

Insofern unter­stre­icht der Dieb­stahl des ‚Gold­enen Nests‘ und dessen Rezep­tion in para­doxer Weise den Kern der Aussage des Kunst­werks, das seine Qual­ität selbst in seiner skan­dal­isierenden Destruk­tion offen­bart: ein Aufruf zum Schutz eines bedro­hten Schatzes, der uns nicht wertvoll genug sein kann und die Grundw­erte unserer Gesellschaft berührt – doch offen­sichtlich mit Füßen getreten wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn nun jenen Kräften, die diese Werte in Frage stellen, sie stehlen und zerstören oder ihrer Demon­tage mit Worten oder ausbleibenden Taten nichts entge­gensetzen, die Ober­hand belassen würde. Jetzt den physis­chen wie inhaltlichen Raub an dem Kunst­werk als finalen Akt uner­widert stehen zu lassen, hieße sich zu ducken – vor der Dreistigkeit, Krim­i­nal­ität und Igno­ranz gegenüber der Kunst und den damit verbun­denen Grundw­erten unserer Gesellschaft.

Daher wäre die unmit­tel­bare Wieder­her­stel­lung des Kunst­werks die einzig richtige und zugleich notwendige Konse­quenz aus dem Geschehen. Nur die baldige Rekon­struk­tion des Kunst­werks würde jenes klare State­ment dazu abzugeben, dass unsere Gesellschaft den in viel­erlei Hinsicht symbol­trächtigen Dieb­stahl eines solchen ‚Schatzes‘ nicht akzep­tiert. Das dafür ausgear­beitete künst­lerische Konzept von Thorsten Gold­berg, nach dem das ‚Goldene Nest‘ zwar materiell wieder­erschaffen, aber nun an einem nicht öffentlichen Ort vor weit­eren Zugriffen geschützt aufbe­wahrt werden könnte – und in der Wand­vit­rine der Grund­schule, in der es sich ursprünglich befand, lediglich als perma­nente Projek­tion erscheinen würde –, liegt in der Schublade des Künstlers bereit und wurde der zuständigen Bezirksstadträtin bereits vorgestellt. Das Risiko eines erneuten Dieb­stahls könnte auf diese Weise minimiert werden, ohne auf die für das Kunst­werk essen­tielle Exis­tenz des Nestes in seiner Mate­ri­al­ität aus gold­enen Ästen zu verzichten. Begleitet werden könnte dieser Prozess durch eine moderierte öffentliche Debatte über Inhalt und Hinter­grund des Kunst­werkes, selb­stver­ständlich auch direkt in der Schule. Ein solches Maßnah­men­paket könnte nicht nur den konkreten Raub kompen­sieren, es würde – jenseits aller Lippen­beken­nt­nisse – auch ein vertrauenss­tif­tendes Ausru­fungsze­ichen für den Rück­halt im Umgang mit Kunst sowohl in Berlin wie auch über die Stadt­grenzen hinaus setzen. Wir warten gespannt auf einen entsprechenden Auftrag des Senates der Stadt Berlin an den Künstler Thorsten Goldberg.

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[1] Im Folgenden eine Auswahl des umfänglichen Medienechos:

Dieb­stahl des Goldnests war wohl „eine Macht­demon­stra­tion“ der Clans, Welt 17.05.2019

Gestohlenes Goldnest. Künstler sicher: Es war besser gesichert als ein Muse­umss­chatz, Berliner Kurier 16.05.2019

Gestohlenes Goldnest. Besorgten sich die Diebe ihr Tatwerkzeug bei der Feuer­wehr? Berliner Zeitung 16.05.2019

Diebe stehlen Goldnest. Einbruch in Berliner Schule: Riesen­schaden – waren es Clans?, Münchner Merkur 17.05.2019

ES IST 80 000 EURO WERT! Gold-Nest aus Berliner Grund­schule geklaut, Bild 15.05.2019

Warum es vielle­icht ist keine gute Idee ist, in einer Berliner Grund­schule Gold auszustellen, Vice 15.05.2019

Goldnest gestohlen: War es wieder die Familie R.?, FAZ 16.05.2019

Gold-Vogelnest gestohlen: Polizei ermit­telt im Clan­m­i­lieu, Süddeutsche 16.05.2019

Manuela Heim über geklaute Kunst, Nest auf der Flucht, taz 16.05.2019

Das war eine Macht­demon­stra­tion“, FAZ 16.05.2019

Ein gold­enes Nest für 92.500 Euro, Der Bund der Steuerzahler hat sein Schwarzbuch der Verschwen­dung vorgestellt, Thüringische Landeszeitung 25.11.2019

VerliererIn des Jahres, Die Schüler:innen einer Bies­dorfer Grund­schule, taz 11.01.2020

Spek­takulärer Kunstraub mit Hammer, Axt und Glassäge: Goldnest-Dieb flat­tert in den Knast!, Berliner Kurier 12.07.2021

[2] Vgl. z. B.: „Wir sind der Meinung, dass das richtig exem­plar­isch dafür steht, was schief läuft. Wir haben einen Sanierungsrück­stau … und der Senat hat nichts Besseres vor, als Kunst am Bau hochzuhalten und massives Gold da einzubauen …“ (Bund der Steuerzahler) Abend­schau rbb24 15.05.2019;

Also ich bin ganz froh, dass das weg ist. Weil, Ich hab‘ immer Angst gehabt, kommt einer, Geisel­nahme, weil sie das Gold klauen wollen, darum hab‘ ich immer Angst gehabt. Also ich bin eigentlich ganz froh darüber – das sollen sie auch gar nicht mehr darein machen, das Nest“ (Eltern) Abend­schau rbb fernsehen 16.05.2019;

Warum hat der Bezirk Geld für Kunst aber nicht für ordentliche Klos?“ „Ich kann es leider nicht für mich nehmen oder für andere Sachen, die bei uns im Bezirk wichtig wären, sondern es muss explizit für Kunst sein.“ (Stad­trat G. Lemm) Abend­schau rbb24 15.05.2019

[3] Vgl.  Tagesspiegel 15.05.2019

[4] Vgl. Buchloh, Benjamin Heinz Dieter: Vandal­ismus von oben. Richard Serras Tilted Arc in New York. In: Walter Grasskamp (Hg.): Uner­wün­schte Monu­mente. Moderne Kunst im Stad­traum. München 1989, S. 103-119.